Ihr Pflegedienst für Kinderkrankenpflege, Intensivpflege, Heimbeatmung und allgemeine Krankenpflege.
Meistern Sie die Zukunft zusammen mit uns. Die Pflege wird immer mit Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten aller Menschen durchgeführt. Pflegerisches Handeln wird immer ohne Rücksicht auf Nationalität, des Glaubens, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechtes und des sozialen Ranges mit bestem Pflegewissen vollzogen.
Pflege ist eine Dienstleistung von Menschen für Menschen und dadurch ein Beziehungsprozess, in dem Kommunikation und Kooperation von Pflegebedürftigen und Pflegekräften im Vordergrund steht.
Jedoch muss die Pflegekraft daran denken, dass man ein Gast in der Wohnung des Patienten ist.
Pflege ist ein eigenständiger Beruf. Die Person die diesen Beruf ausübt, ist für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, die Planung, die Ausführung und die Bewertung der Pflege zuständig.
Die Durchführung sämtlicher fachgebundener Pflegehandlungen am aktuellen, wissenschaftlichen Stand der pädiatrischen Pflege, Intensivpflege und Medizin zu orientieren und zu gewährleisten.
Durchführung ärztlicher Verordnungen.
Gesundheitszustand zu stabilisieren, zu fördern und die Gesundheit wieder herzustellen.
Krankheiten zu verhütem durch präventive Maßnahmen.
Ein Leben mit Einschränkung lebenswert zu gestalten.
Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und den Angehörigen (Eltern, Geschwistern, Freunde, Ärzten, Krankengymnastik, Kindergärten, Schulen).
Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, sowie Hilfe bei der Beantragung von Leistungen und gegenüber den jeweiligen Kostenträgern zu gewährleisten.
Wir garantieren eine professionelle Pflege und Nähe, respektieren dabei aber den individuellen Lebensraum unserer Kunden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch Fragen haben.
Durchführung Pflegesachleistungen nach §36 SGB XII
Durchführung und Anleitung bei der täglichen Körperpflege, basale Stimulation, Betten, Lagern, Durchführung von Prophylaxen, Mobilisation
Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI, Verhinderungspflege nach §36 Abs.3 SGB XII, Integrationshilfen über den Sozialträger nach §53 SGB XII und Jugendhilfe nach §36 a SGB IIX und Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI
Bei behinderten Kindern
Bei onkologisch erkrankten Kindern
Bei Stoffwechselerkrankungen
Bei Herzfehlern
Bei Muskelerkrankungen
Nach Mehrlingsgeburten
Nach Frühgeburten
Nach Geburtskomplikationen
Nach Unfällen
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rankenpflege ist keine Ferienarbeit.
"Sie ist eine Kunst und fordert, wenn sie Kunst werden soll, eine ebenso große Hingabe"
- Florence Nightingale
Dafür nehmen wir uns soviel Zeit, wie Sie und Ihr Kind benötigen.
Wir haben seit über 15 Jahren Erfahrung in der Kinderkrankenpflege.